Engagements im EU-Raum
Sozialabgaben
Arbeitnehmer, die für mehrere Arbeitgeber und in verschiedenen Staaten erwerbstätig sind, bleiben grundsätzlich dem Sozialversicherungsrecht in ihrem Wohnstaat unterstellt. Hierfür soll das Formular A1 und die Verordnung 109 ausgefüllt werden.
Informationen und Faktenblatt zu den Sozialversicherungen bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit
Quellensteuer bei Engagements in Deutschland
Grundsätzlich gilt, dass berufsmässige darstellende Künstlerinnen und Künstler in dem Staat besteuert werden, indem sie diese Tätigkeit ausüben (Art. 17 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland).